Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
Die Annahme erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
Wir sind berechtigt, uns erteilte Aufträge bei Dritten ausführen zu lassen.
2. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Darüber hinaus soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht.
Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.
Mängelrügen usw. befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen.
3. Versand, Lieferung
Verladung und Versand erfolgen unversichert und stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Die Lieferung kann auf Wunsch auf Kosten des Kunden versichert werden.
4. Lieferzeit
Verbindliche Lieferzeiten bzw. Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart und schriftlich von uns bestätigt werden.
Höhere Gewalt, Rohstoffmangel und von uns nicht verschuldete Umstände entbinden uns von der Einhaltung jedweder Lieferfrist und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.
Treten wir nicht zurück, verlängert sich diese auf eine vereinbarte Lieferfrist.
Teillieferungen stehen uns bei Bedarf zu.
5. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet die Werkleistung bei Wareneingang sofort zu Überprüfen.
Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen bei uns eingehen, geschieht dies nicht gilt die von uns erbrachte Leistung als abgenommen und genehmigt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, der Verjährungsbeginn bestimmt sich nach dem Gesetz.
Für Teile die folgende Eigenschaften im und auf dem Grundmaterial (die zu Qualitäts- oder Haltbarkeitseinbußen führen können) aufweisen, übernehmen wir keine Gewährleistung: Zunderschichten/Korrosion/verzinkt/eloxiert/fehlende Temperaturbeständigkeit/ungebrochene Schnitt- u. Laserkanten/Gussteile/Kratzer/Dellen
Die Beschichtungsfähigkeit des Grundmaterials muss vom Auftraggeber geprüft und gewährleistet werden. Im Zweifel ist ein Muster erforderlich.
Qualitätsvorschriften des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, soweit wir diese schriftlich bestätigt haben.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Hof/Saale
Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Ansprüche an jedem anderen Gerichtsstand geltend zu machen.
Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich Deutsches Recht.
Coating-Service Vogt GbR Benjamin Vogt u. Andreas Vogt Max-Rinck-Str. 13 95030 Hof