Allgemeine Geschäftsbedingungen Coating-Service Vogt GbR

1.Vertragsschluss

  • Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
  • Die Annahme erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
  • Wir sind berechtigt, uns erteilte Aufträge bei Dritten ausführen zu lassen.

 

2. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

  • Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Darüber hinaus soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht.
  • Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.
  • Mängelrügen usw. befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen.

 

3. Versand, Lieferung

  • Verladung und Versand erfolgen unversichert und stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
  • Die Lieferung kann auf Wunsch auf Kosten des Kunden versichert werden.

 

4. Lieferzeit

  • Verbindliche Lieferzeiten bzw. Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart und schriftlich von uns bestätigt werden.
  • Höhere Gewalt, Rohstoffmangel und von uns nicht verschuldete Umstände entbinden uns von der Einhaltung jedweder Lieferfrist und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag.
  • Treten wir nicht zurück, verlängert sich diese auf eine vereinbarte Lieferfrist.
  • Teillieferungen stehen uns bei Bedarf zu.

 

5. Gewährleistung

  • Der Kunde ist verpflichtet die Werkleistung bei Wareneingang sofort zu Überprüfen.
  • Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen bei uns eingehen, geschieht dies nicht gilt die von uns erbrachte Leistung als abgenommen und genehmigt.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, der Verjährungsbeginn bestimmt sich nach dem Gesetz.
  • Für Teile die folgende Eigenschaften im und auf dem Grundmaterial (die zu Qualitäts- oder Haltbarkeitseinbußen führen können) aufweisen, übernehmen wir keine Gewährleistung: Zunderschichten/Korrosion/verzinkt/eloxiert/fehlende Temperaturbeständigkeit/ungebrochene Schnitt- u. Laserkanten/Gussteile/Kratzer/Dellen
  • Die Beschichtungsfähigkeit des Grundmaterials muss vom Auftraggeber geprüft und gewährleistet werden. Im Zweifel ist ein Muster erforderlich.
  • Qualitätsvorschriften des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, soweit wir diese schriftlich bestätigt haben.

 

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Hof/Saale
  • Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Ansprüche an jedem anderen Gerichtsstand geltend zu machen.
  • Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich Deutsches Recht.

 

Coating-Service Vogt GbR
Benjamin Vogt u. Andreas Vogt
Max-Rinck-Str. 13
95030 Hof

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